Kann man das Grundgesetz ändern?


Wenn man das Grundgesetz ändern möchte, braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, d.h. zwei Drittel (66%) der Bundestagsabgeordneten müssen ja sagen (zustimmen).

Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz können nicht mehr verändert werden (Artikel 79, Absatz 3). Das sind:

1. die Zusammenfassung der Grundrechte in Artikel 1
2. die Zusammenfassung der Grundlagen des Staates in Artikel 20 und
3. die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer und die Mitwirkung der Bundesländer bei der
    Gesetzgebung


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ändern to change
-e Aufteilung/en > structure
-e Mitwirkung participation, cooperation
verändern to modify, to change
-e Zusammenfassung/en summary, synopsis
zustimmen (+ Dativ) to agree, to consent
-e Zweidrittelmehrheit two-thirds majority