Die Struktur des Bundesverfassungsgerichts


Das BVG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Beide Senate haben getrennte Kompetenzen und stehen völlig selbständig nebeneinander. Jeder Richter darf nur in einem Senat sitzen.

Der Erste Senat ist für die Interpretation der Grundrechte (Art.1-17 GG) zuständig; der Zweite Senat entscheidet bei Parteienverbot, Konflikten zwischen Staatsorganen, Bund-Länderkonflikten, über die Gültigkeit von Wahlen und eine Anklage gegen den Bundespräsidenten oder die Richter.

Acht Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag gewählt, acht vom Bundesrat. Sie müssen immer mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) gewählt werden. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Sie dürfen nicht wiedergewählt werden.

Der Präsident und Vizepräsident des BVG gehören zu den normalen Richtern des Bundesverfassungsgerichts und werden auch von Bundestag und Bundesrat gewählt. Im Augenblick ist zum ersten Mal eine Frau Präsidentin des BVG: Jutta Limbach.

limbach.jpg (3413 bytes)  Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts


hoeren2.gif (331 bytes)


arroleft.gif (2992 bytes)


Neue Wörter in diesem Text:

zurück zum Text  
-e Amtszeit/en period of (public) office
-e Kompetenz/en responsibility
nebeneinander next to each other (here: independent from each other but equal in standing)
-r Richter/- judge
-r Senat/e senate, chamber
zuständig responsible; in charge with