Die Bundestagswahlen
Bei Bundestagswahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine Stimme für den Kandidaten aus einem Wahlkreis (= "Erststimme"), die andere Stimme für eine Partei bzw. einen Abgeordneten der Landesliste der Partei (= "Zweitstimme").
Wenn eine Partei in den Bundestag kommen möchte, muß sie mindestens 5% aller gültigen Zweitstimmen (= "5%-Klausel") haben oder drei Direktmandate von den Erststimmen (= "Überhangmandate").
Wenn eine Partei die 5%-Klausel nicht geschafft hat, können die Personen, die direkt mit der Erststimme gewonnen haben, trotzdem in den Bundestag. Aus diesem Grund gibt es manchmal mehr Bundestagsabgeordnete als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. 1994 -1998: 672 statt 656).
Ein "Stimmzettel". Mit diesem Papier wählen die Deutschen ihre Abgeordneten:
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gesetzlich vorgeschrieben | as determined/prescribed by law |
gültig | valid |
-r Kandidat/en | candidate |
-e Klausel/n | clause, rule |
-e Landesliste/n | (here: the list of candidates per Bundesland, as proposed by each party) |
-s Mandat/e | mandate (here: seat in parliament) |
schaffen | to succeed (here: to obtain) |
-r Stimmzettel/- | voting-paper, ballot-paper |
-r Wahlkreis/e | constituency |