So wird in Deutschland gewählt:


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Die deutschen Staatsbürger wählen alle vier Jahre die Abgeordneten des Bundestages.

Alle vier oder fünf Jahre wählen sie die Abgeordneten der Landtage (der Länderparlamente).

Die deutschen Wähler wählen also nicht den Bundeskanzler (den Chef der Regierung) oder den Bundespräsidenten. Sie wählen "nur" die Abgeordneten in den Parlamenten.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählen dann den Bundeskanzler.

Die Abgeordneten eines Landtages wählen den Chef einer Landesregierung, den Ministerpräsidenten.

Die Landesregierungen senden Vertreter in den Bundesrat.

Der Bundestag und der Bundesrat zusammen (und noch einige andere Personen) bilden die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung hat nur eine Aufgabe: Sie wählt alle fünf Jahre den Bundespräsidenten.


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Lesen Sie hier, wie der Bundeskanzler oder der Bundespräsident gewählt werden.

internet.gif (269 bytes)  Der Bundeskanzler
internet.gif (269 bytes)  Der Bundespräsident


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Neue Wörter in diesem Text:

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-r Abgeordnete/n deputy, representative
-e Aufgabe/n task
-r Landtag/e parliament of a Bundesland
-r Ministerpräsident/en prime minister of a Bundesland
-r Staatsbürger/- citizen (of the state)
-r Vertreter/- representative