Jeder Staat muß sich verteidigen können. Das Grundgesetz bestimmt, wann der Staat sich verteidigen muß und wer dann die Zuständigkeiten hat. Diese Zuständigkeiten sind sehr viel einfacher (autoritärer) geregelt als in einer normalen Situation.
Am Schluß des Grundgesetzes befinden sich noch einige Artikel (116-146 ‘Übergangs- und Schlußbestimmungen’), die mit der historischen Situation vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland zusammenhängen. Deutschland war eine alliierte Besatzungszone. Die letzten Artikel im Grundgesetz sollen den Übergang von einer Besatzungszone zu einem selbständigen Staat regeln.
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autoritär | authoritarian |
(sich) befinden | to be |
-e Besatzungszone/n | occupation zone |
-e Gründung/en | foundation |
regeln | to regulate, to order, to structure |
selbständig | independent |
-r Übergang | transition |
verteidigen | to defend |
zusammenhängen | to refer to, to have to do with |
-e Zuständigkeit/en | responsibility, authority |