Kann man das Grundgesetz ändern?
Wenn man das Grundgesetz ändern möchte, braucht man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, d.h. zwei Drittel (66%) der Bundestagsabgeordneten müssen ja sagen (zustimmen).
Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz können nicht mehr verändert werden (Artikel 79, Absatz 3). Das sind:
1. die Zusammenfassung der
Grundrechte in Artikel 1
2. die Zusammenfassung der Grundlagen des Staates in Artikel 20 und
3. die Aufteilung der Bundesrepublik in Bundesländer und die Mitwirkung der Bundesländer bei der
Gesetzgebung
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| ändern | to change |
| -e Aufteilung/en | > structure |
| -e Mitwirkung | participation, cooperation |
| verändern | to modify, to change |
| -e Zusammenfassung/en | summary, synopsis |
| zustimmen (+ Dativ) | to agree, to consent |
| -e Zweidrittelmehrheit | two-thirds majority |