Das Bundesverfassungsgericht


Die Bundesrepublik ist ein , d.h. der Staat darf nur auf der Basis von Gesetz und Recht handeln. Für den Bürger bedeutet das . Ein wichtiges Element des Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung: Legislative, , .

Das Bundesverfassungsgericht muß aufpassen, daß alle staatlichen Organe das beachten. Das Bundesverfassungsgericht ist der "oberste Hüter" der Verfassung und ist ähnlich wie der Supreme Court in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber , ob alle Gesetze dem entsprechen. Es auch Gerichte und Behörden, ob die Entscheidungen dem . Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch bei einem Streit zwischen , z.B. zwischen Bundestag und Bundesregierung, oder bei einem Konflikt zwischen dem Bund und den Ländern.
Außerdem entscheidet das Bundesverfassungsgericht über ein von politischen Parteien, über die von Bundestagswahlen und über gegen den Bundespräsidenten und gegen Richter, wenn sie die Verfassung .
Wichtig bei allen diesen Fällen ist, daß das Bundesverfassungsgericht nie selbst aktiv wird, sondern es handelt nur, wenn jemand einen stellt.

Das BVG besteht aus zwei mit je acht Richtern. Beide Senate haben getrennte Kompetenzen und stehen völlig selbständig nebeneinander. Jeder Richter darf nur in einem sitzen.
Der Erste Senat ist für die Interpretation der Grundrechte (Art.1-17 GG) zuständig; der Zweite Senat entscheidet bei Parteienverbot, Konflikten zwischen Staatsorganen, Bund-Länderkonflikten, über die Gültigkeit von Wahlen und eine Anklage gegen den Bundespräsidenten oder die Richter.
Acht Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag , acht vom Bundesrat. Sie müssen immer mit einer Zweidrittelmehrheit (2/3) werden. Die Richter werden für eine Amtszeit von 12 Jahren . Sie dürfen nicht wiedergewählt werden.
Der Präsident und Vizepräsident des BVG gehören zu den normalen Richtern des Bundesverfassungsgerichts und werden auch von Bundestag und Bundesrat .