Wie werden Gesetze gemacht?
Von 1949 bis 1994 gab es ungefähr 7500 Gesetzesvorlagen (d.h. Vorschläge), von denen 4600 dann ein Gesetz wurden (= verabschiedet wurden).
Die Bundesregierung, die Opposition oder der Bundesrat können ein Gesetz einbringen, d.h. vorschlagen. Diese Vorschläge müssen dreimal im Bundestag gelesen und diskutiert werden, beim dritten Mal muß abgestimmt werden. Wenn mindestens 51% der Bundestagsabgeordneten zustimmen, ist es angenommen, außer wenn es sich um eine Verfassungsänderung handelt. Dann müssen 2/3 zustimmen.
Der Bundesrat muß auch bei jedem Gesetz gefragt werden. Wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen können, muß der Vermittlungsausschuß gefragt werden.
Bei vielen Gesetzen (vor allem die, die die Bundesländer betreffen) muß der Bundesrat unbedingt zustimmen, bei einfachen Gesetzen kann der Bundestag den Bundesrat überstimmen.
Ein Gesetz ist gültig, wenn der Bundespräsident es unterschreibt.
Lesen Sie hier weiter: Der Weg der Gesetzgebung.
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abstimmen | to vote (in parliament) |
annehmen (nahm an, angenommen) | to accept, to pass |
außer | except |
betreffen | to affect |
einfach | simple |
(sich) einigen | to come to an agreement, to agree |
-s Gesetz/e einbringen | to propose a bill |
-e Gesetzesvorlage/n | proposed bill |
gültig | valid, of legal force |
handeln (es handelt sich um + Akkusativ) | it is a question of ... |
überstimmen | to overrule |
unbedingt | at any rate, in any case |
ungefähr | about, circa |
verabschieden (ein Gesetz ...) | to pass a bill |
-r Vermittlungsausschuß | Mediation Committee |
-r Vorschlag/"e; vorschlagen (schlug vor, vorgeschlagen) | proposal; to propose, to introduce |
zustimmen | to consent, to agree |
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